Hier finden Sie einige Vorschriften und DIN Normen zum Thema Treppenbau im Wohn- und öff. Bereich, ebenso einen Link zu den jeweiligen Landesbauordnungen.
Spezialtreppen wie z.B. Schiffstreppen, Treppen zu/an Maschinen, Fertigungsanlagen unterliegen eigenen DIN Normen und müssen im Einzelfall angefragt werden.
- Gesetzliche Vorschriften
Landesbauordnungen (LBO)=> LBO im Internet - Rechtsverordnungen
Durchführungsverordnungen LBO
Vorschriften der gemeindlichen Unfallversicherungsträger
Vorschriften der Gewerbeaufsicht
Versammlungsstättenverordnung
Waren- und Geschäftshausverordnung
Spezielle Landesverordnungen für z.B. Schulen und Krankenhäuser - DIN-Normen
Für die Planung:
DIN 4174 Geschoßhöhen und Treppensteigungen
DIN 18064 Gebäudetreppen; Begriffe
DIN 18065 Gebäudetreppen; Hauptmaße (letzte Fassung 08/2020) - Für die Standsicherheit
DIN 1052 Holzbauwerke, Teil 1 Berechnung und Ausführung
DIN 1055 Lastannahmen für Bauten, Teil 3 Verkehrslasten
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Für die Ausführung
DIN 4074 Bauholz für Holzbauteile, Teil 1
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 68360 Bauholz für Tischlerarbeiten; Gütebedingungen
DIN 68365 Bauholz für Zimmerarbeiten; Gütebedingungen
DIN 68368 Laubschnittholz für Treppenbau; Gütebedingungen
DIN 68601 Holzleimverbindungen; Begriffe
DIN 68602 Beurteilung von Klebstoffen zur Verbindung von Holz und Holzwerkstoffen
DIN 68705 Sperrholz; Teil 3 Baufurniersperrholz; Teil 4 Sperrholz, Baustabsperrholz, Bau Stäbchensperrholz
DIN 68763 Spanplatten; Flachpressplatten für das Bauwesen; Begriffe, Eigenschaften, Prüfung, Überwachung - Bauaufsichtliche Zulassungen
z.B. Schrauben, Dübel, Furnierschichtholz
Tragbolzentreppen - Standsicherheit
Nach DIN 1055, Teil 3 „Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten“ sind folgende Verkehrslasten anzusetzen:in Wohngebäuden : 3,5 kn/m²
in öffentlichen Gebäuden 5,0 kn/m²Trittstufen ohne Setzstufen sind für eine Einzellast in ungünstigster Stellung zu bemessen:in Wohngebäuden : 1,5 kn/m²
in öffentlichen Gebäuden 2,0 kn/m²In Höhe der Geländerholme sind horizontale Lasten anzunehmen:
in Wohngebäuden : 0,5 kn/m²
in öffentlichen Gebäuden 1,0 kn/m²Treppen sind so aufzulagern, daß horizontale Lasten in Treppenlängs- und -querrichtung aufgenommen werden können.